Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB`s Auszug für Kurse

1.       Allgemeines

1.1.      Rechtsgültigkeit / Vertragsbestandteile
Die Anmeldung ist ein Abschluss eines Tanzschulvertrages der für die Anmeldenden bis zum Tag des Kursbeginn bindend ist. Die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages kommt mit der Unterschrift oder der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande. Die  aushängende Hausordnung und die Preise, Angaben und Bedingungen des aktuellen Prospektes sind Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Sie werden mit der Unterschrift anerkannt. Eine schriftliche  Bestätigung der Kursanmeldung erfolgt nicht.

1.2.      Auskünfte / Zusagen
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung nur dann, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt werden.

1.3.      Unterrichtsfreie Zeiten
Während der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien Baden Württemberg findet grundsätzlich kein Kursunterricht statt. Veranstaltet die Tanzschule einen Ball oder eine sonstige größere Tanzveranstaltung, findet an diesem Tag ab 18:00 Uhr kein Unterricht mehr statt. Ausnahmen werden gesondert angekündigt. Die Tanzschule ist berechtigt, max. 2 Unterrichtstage aus organisatorischen Gründen auf einen anderen Wochentag nach Absprache mit den Teilnehmern zu verlegen. Für versäumte Stunden oder vorzeitiges Ausscheiden des Tanzschüler/der Tanzschülerin aus einem Kursus kann keine Rückzahlung erfolgen

1.4.      Lehrpersonal / Räumlichkeiten / Unterrichtsgestaltung
Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse, die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort sowie die Gestaltung des Unterrichts sowohl im Programm, als auch im zeitlichen Ablauf bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten.

1.5.      Teilnehmer / Teilnehmerzahl
Kurse werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen durchgeführt. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse mit einer zu kleinen Teilnehmerzahl zusammenzulegen oder abzusagen ohne das dadurch Verpflichtungen für die Tanzschule entstehen. Die Teilnehmer und die Teilnehmerzahl des Kurses werden ausschließlich von der Tanzschule bestimmt, die Kursteilnehmer haben diesbezüglich kein Mitspracherecht. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so werden die Teilnehmer von uns Informiert. Die Möglichkeit der Aufzahlung auf die Mindestteilnehmerzahl wird hingewiesen.

1.6.      Singles
Alle Kurse sind für Singles. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, Kursteilnehmer, die sich als Single anmelden, einen Hospitanten zur Verfügung zu stellen, sie kann lediglich bei der Vermittlung eines Tanzpartners unverbindlich behilflich sein. Die Tanzpartnerbörse ist ebenfalls ein für die Tanzschule unverbindliches Instrument zur Tanzpartnersuche. Das "Nichterscheinen" und / oder das tänzerische Können eines Tanzpartners entbindet nicht von der Zahlung des Kursbeitrages und stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.

1.7.      Zahlungsbedingungen
Kurs sind gemäß den im Prospekt angegebenen Bedingungen zu begleichen. Alle im Prospekt angegebenen Preise gelten nur in Verbindung mit den dazugehörigen Zahlungsbedingungen. Bei Vereinbarung abweichender Zahlungsmodalitäten wird wegen des höheren administrativen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 4,- € / Pers. erhoben. Auch eine unverschuldete Nichtteilnahme am Kurs oder an einer sonstigen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In Ausnahmefällen kann die Tanzschule ein Guthaben verbuchen, welche auf eine gleichwertige Buchung binnen eines Jahres angerechnet werden kann. Gebuchte Kurse sowie Gutscheine und Gutschriften sind nicht auf andere Personen übertragbar und nicht in Geld auszahlbar. Versäumte Stunden können nur in der gleichen Woche und in Absprache mit der Tanzschulleitung ggf. in parallel laufenden Kursen vor- oder nachgeholt werden. Studentennachlässe gibt es auf Kurse und sind nur mit gültigen Ausweis zum Zeitpunkt des Kursus zulässig. Der Anspruch auf das Honorar entfällt nicht bei unverschuldeten Tanzschulausfällen, die Tanzschule verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass unverschuldet ausfallende Tanzstunden innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden können. 

1.8.      Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 2,50 € und Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe berechnet. Bankgebühren und / oder sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Kursteilnehmer zu vertreten hat, sind der Tanzschule zu erstatten.

1.9.      Gefahren
Die Teilnahme an allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

1.10.   Urheberrecht
Der Kursteilnehmer darf die in den Kursen erlernten Figuren, Choreografien, Folgen,  Didaktik und Programme nicht ohne Genehmigung der Tanzschule an Dritte weitergeben oder selbst unterrichten. Die Tanzschule ist bei Verletzung der Urheberrechte zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. Es sind keinerlei Mitschnitte per Ton oder Video von Unterricht, Workshops, Shows, Turniere gestattet

1.11.   Sonstiges
Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen nicht in der Tanzschule konsumiert werden.

2.       Tanzkurse

2.1.      Telefonische und E-Mail Anmeldungen sind rechtsverbindlich.

2.2.      Auch bei Minderjährigen ist das Kurshonorar fällig (Taschengeld-Paragraf).

2.3.      Ein kostenfreier Rücktritt aus dem Vertrag ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich (Datum des Poststempels) möglich. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € möglich. Eine Erstattung des zu entrichtenden Kurs- / Clubhonorars in Geld ist ausgeschlossen. Nach Abzug der Bearbeitungsgebühr wird über den Restbetrag eine Gutschrift ausgestellt. Die Gutschrift ist nicht auf Andere übertragbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.4.      Bei Kurse mit 90 Minuten Unterricht wird eine Pause innerhalb der 90 Minuten von max. 15 Minuten gemacht, zur Erholung.

4.         Schlusserklärung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, oder rechtswirksam angefochten werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Ein übriges gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, sowie Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand für beide Parteien ist das für die Tanzschule zuständige Amtsgericht. Deutsches Recht findet Anwendung.

 

Tanzschule No.10 Inh. Thomas Schütze  Stand 24.02.2010